Herzlich Willkommen bei der Polsterreinigung Berlin Karsten Vorwerk

20%–Steuervorteil für Sie

So nutzen Sie den Steuervorteil der haushaltsnahen Dienstleistungen richtig

Der § 35a EStG senkt die Kosten für Polsterreinigungen und Teppichbodenreinigung um 20 % !

Unsere Steuergesetzgebung macht es möglich: Sie lassen Ihre Polstermöbel oder Ihren Teppichboden reinigen und Vater Staat sponsert dieses mit 20 % Steuervergünstigung.

Dabei gibt es allerdings einen ganz entscheidenden Punkt zu beachten: die Leistungen müssen bei Ihnen vor Ort erbracht werden, in Ihrem Haushalt oder auf Ihrem Grundstück. Dieser kleine aber so wichtige Passus wird im Gesetzestext gerne überlesen.

Darum beachten Sie folgendes: Sie beauftragen unsere Firma mit einer Polsterreinigung vor Ort, bei Ihnen im Haushalt = 20 % Steuerermäßigung Polstermöbel werden zur Reinigung abgeholt (Werkstattarbeit) = kein Steuervorteil

Ein Artikel auf Focus Online erklärt es sehr verständlich und deutlich, wo der kleine Unterschied liegt. Freundlicherweise sogar für unsere Branche.

Unsere Polsterreinigungen vor Ort stehen qualitativ einer Ausführung in einer Werkstatt nicht nach. Mitbewerber, welche anderes behaupten, lügen.

Weshalb also neben gleicher Qualität nicht auch noch 20 % Steuervorteil mitnehmen?

Wenn Sie also Ihre Polstermöbel reinigen lassen wollen, dann durch uns bei Ihnen vor Ort, um 20 % Steuervorteil nutzen zu können.

Sie erhalten 20 % Steuerermäßigung aufgrund folgender unserer Leistungen: Polsterreinigung bei Ihnen vor Ort und Teppichbodenreinigung , da sich dieser in Ihrem Haushalt befindet

Warum gibt es keine Steuervergünstigung auf die Teppichwäsche?

Die Leistungen im Bereich Teppichwäsche, also die Reinigung von losen Teppichen wie Berber, Nepal, Tibeter, Orient usw., kann aus qualitativen und technischen Gründen nicht bei Ihnen vor Ort ausgeführt werden. Somit gilt diese Leistung nicht als haushaltsnahe Dienstleistung und kann deshalb nicht steuerlich begünstigt werden.

Fazit:

Wir reinigen Ihre Polstermöbel oder Teppichböden vor Ort. Sie können dadurch den Steuervorteil von 20 % nutzen. Da wir Ihnen kein Material verkaufen, wird sogar der gesamte Rechnungsbetrag mit 20% berücksichtigt

Ein Grund mehr, dass sich Sie sich in Sachen Polsterreinigung und Teppichbodenreinigung für uns entscheiden sollten.

Wie Sie schnell zum Steuersünder werden können, das erfahren Sie hier.