Steuerfalle haushaltsnahe Dienstleistung - So werden Sie gewollt oder ungewollt zu Steuersünder
Der § 35a EStG macht es möglich: haushaltsnahe Dienstleistungen werden mit 20 % Steuerermäßigung bezuschusst.
Diesen Steuervorteil können Sie bei unserer Polsterreinigung vor Ort und bei unserer Teppichbodenreinigung nutzen. Aber auch nur dann, wenn diese Leistungen bei Ihnen vor Ort, bei Ihnen im Haushalt erbracht werden. Bei allen Leistungen die nicht bei Ihnen vor Ort erbracht werden, können Sie den Steuervorteil von 20 % nicht nutzen (§35a (4) EStG).
Steuerfalle haushaltsnahe Dienstleistung - So werden Sie zum Steuersünder:
Dem Bundesrechnungshof ist der Steuervorteil für die haushaltsnahen Dienstleistungen ein Dorn im Auge. Grund: viele Leistungen, welche in Wahrheit gar nicht bei Ihnen vor Ort ausgeführt werden, werden aber als solche durch Sie angeben oder von den ausführenden Betrieben als Vor-Ort-Leistung deklariert. Das ist bereits der Tatbestand des Steuerbetruges!
Deshalb hat der Bundesrechnungshof und die Bundesfinanzbehörde die Finanzämter aufgefordert, die Voraussetzungen zum Erhalt des Steuervorteils bei haushaltsnahen Dienstleistungen genauer zu prüfen. Bei Verstößen ist nicht nur die Streichung des Steuervorteils zu veranlassen, sondern auch der Tatbestand eines versuchten Steuerbetruges anzuzeigen.
Auch einige unserer Kunden haben es probiert
Die Teppichwäsche ist eine unserer Leistungen, welche haushaltsnah erscheint. Da diese aber nicht bei Ihnen vor Ort ausgeführt werden kann, ist es keine haushaltsnahe Dienstleistung. Somit kann bei einer Teppichwäsche die Steuervergünstigung nicht genutzt werden!
Finanzämter machen immer öfter Stichproben
Dennoch reichen die Kunden meist unsere Rechnungen für eine Teppichwäsche beim Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistung ein. Frei nach dem Motto: Man kann es ja versuchen. Der Kunde, bei dem das Finanzamt diese Rechnung einfach nur nicht anerkennt, hat Glück. Es gibt aber auch Kunden, die hat es schlimmer erwischt. Es folgte eine Anzeige durch Finanzbeamte.
Viele Finanzbeamte prüfen immer genauer. So häufen sich auch bei uns die Anfragen der Finanzämter, ob wir die erbrachte Leistung vor Ort erbracht haben. Im Falle einer Teppichwäsche beantworten wir diese Frage mit einem wahrheitsgemäßen NEIN!
Betriebe machen sich zum Mittäter
Auch wir werden natürlich gefragt: Können Sie nicht was anderes auf die Rechnung schreiben?
Sicherlich könnten wir, aber wir würden uns zum Mittäter und somit strafbar machen. Die Finanzämter haben alle Firmen, welche eine Werkstattleistung in eine Vor-Ort-Leistung umwandeln können immer mehr im Fokus. Das gilt auch für Reparaturdienste für Waschmaschinen und Fernseher. Vor Ort erbrachte Reparaturleistungen unterliegen der Steuerermäßigung gemäß § 35a Abs. 4 EStG. Geht das Gerät in die Werkstatt, gibt es keinen Steuervorteil.
Über den Sinn und Unsinn dieser Gesetzgebung ließe sich tagelang streiten. Aber erwarten Sie von uns bitte nicht, dass wir uns durch eine falsche Auskunftserteilung oder Umdeklarierung einer Rechnung zu Mittätern machen. Auf unsere Teppichbodenreinigungen und Polsterreinigungen erhalten Sie eine Steuervergünstigung von bis zu 20 % des gesamten Rechnungsbetrages, weil wir diese Leistungen in Ihrem Haushalt vor Ort ausführen.
Einige Mitbewerber hat es bereits erwischt
Wir wissen, dass es einige Mitbewerber gibt, welche behaupten, dass sie die Polsterreinigung bei Ihnen vor Ort ausgeführt haben, obwohl die Arbeiten in der Werkstatt ausgeführt wurden. Sie denken, dass das nicht kontrollierbar ist? Diese Annahme ist schlichtweg falsch.
Aus eigener Erfahrung können wir Ihnen sagen, wie einfach dieses ist. Ein “Kunde” ruft uns an und erkundigt sich nach einer Polsterreinigung und ob wir diese bei ihm vor Ort ausführen könnten. Er möchte den Steuervorteil nutzen. Wir antworteten, dass wir grundsätzlich Polsterreinigungen vor Ort ausführen. Im weiterem Verlauf stellte sich bei diesem Telefonat heraus: es war ein Finanzbeamter, welcher eine unserer beim Finanzamt eingereichten Rechnungen überprüfte. Sie können sich denken, was hier Mitbewerbern passiert, die die zu reinigenden Polstermöbel grundsätzlich abholen...
Den Steuervorteil können Sie vergessen. Und wenn der Finanzbeamte sehr eifrig ist, dann steht er nicht nur bei Ihnen vor der Tür, sondern auch bei dem ausführenden Betrieb.
In einem anderem Fall hat ein Betrieb immer fleißig die Rechnungen auf eine Vor-Ort-Leistung deklariert. Die Kunden hatte zwar den Steuervorteil - aber der Betrieb hat ziemlich dumm aus der Wäsche geschaut, als ein Finanzbeamter dort auftauchte und die Werkstatt voll war mit Polstermöbeln, die gereinigt wurden oder gereinigt werden sollten.
Betriebe werden immer genauer geprüft.
Da wir von den Kleinen zu den den Großen gehören wird auch unser Betrieb regelmäßig einer Buchprüfung und Steuerprüfung unterzogen. Im Fokus der Prüfer liegen Rechnungen über Leistungen, welche auch in der Werkstatt erbracht hätten sein können. Kein Wunder, immerhin kostet dieser Steuervorteil dem Fiskus rund eine Milliarde Euro pro Jahr.
Mit uns können Sie ganz legal Steuern sparen!
Ob nun Polsterreinigungen oder Teppichbodenreinigung - wir reinigen vor Ort! Nutzen Sie dieses Geschenk, denn viel schenkt uns Vater Staat nicht.