Herzlich Willkommen bei der Polsterreinigung Berlin Karsten Vorwerk

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge an die Berliner Teppichreinigung & Polsterreinigung Karsten Vorwerk (im Folgenden: Anbieter) durch den Kunden über die Reinigung und Pflege von Teppichen und Polstermöbel.

Unserer angebotenen Leistungen und deren Durchführung erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dies wird zwischen den Parteien ausdrücklich in Schriftform (§ 126 BGB) vereinbart.

2. Vertragsschluss

Preislisten und Leistungsbeschreibungen auf unserer Website, auf Aushängen in unserem Geschäftsraum oder auf Flyern stellen keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Vertrages mit uns dar. Ein verbindliches Angebot erstellen wir gerne auf Ihre Anfrage hin.

3. Leistungsausführung

Der Anbieter führt eine fachgerechte Teppich-, beziehungsweise Polsterreinigung durch. Die zweckmäßige Ausführung im Einzelfall bleibt dem sachgemäßen Ermessen des Anbieters vorbehalten. Vor allem kann die Entfernung von Verschmutzungen und Flecken nur insoweit vorgenommen werden, als dies nach dem fachlichen und technischen Stand der Teppich- und Polsterreinigung möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf vollständige Entfernung alle Schmutzpartikel.

Die Reinigungsarbeiten werden nach Absprache mit dem Kunden vorgenommen. Die Art der Behandlung im Einzelfall bleibt dem Anbieter überlassen. Eine genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem zwischen dem Kunde und dem Anbieter geschlossenen Auftrag.Der Anbieter wird im Rahmen der fachlichen Möglichkeiten Auffleckungen, insbesondere bei Ver- bzw. Entfärbungen vermeiden. Diese werden sich jedoch nicht in jedem Fall vollständig insbesondere bei Verwendung von Bleichmitteln/ Entfärbemitteln vermeiden lassen. Anbieter erbringt seine Leistungen aufgrund der offenkundigen Beschaffenheit des Reinigungsgutes und trifft dem entsprechend fachgerechte Vorkehrungen zur Vermeidung von Beschädigungen am Reinigungsgut. Nicht offenkundig ist eine Beschaffenheit insbesondere bei ungenügender Festigkeit des Gewebes, des Grundgewebes, der Verlegung, der Nähte, der Fransen, der Steppfäden bei sogen. Allgäuer- u. Fellwollteppichen sowie bei ungenügender Echtheit von Färbungen, frühere unsachgemäße Behandlungen oder Lagerungen u.a. verborgene Mängel am Reinigungsgut einschließlich etwaiger unechter Polster- u. Einlegematerialen, es sei denn, diese Eigenschaften sind für den Anbieter ohne weiteres erkennbar oder werden ihm vom Kunden mitgeteilt. Offenkundig sind für den Anbieter auch die Angaben in einem "Teppichbodenverlegepass", wenn ein solcher ordnungsgemäß vom Kunden vorgelegt wird.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, für ausreichend Licht und Strom für den Betrieb der Maschinen, sowie genügend warmes Wasser für die Ausführung der Arbeiten zu sorgen, sofern diese bei ihm vor Ort durchgeführt werden sollen.Der Kunde ist verpflichtet, bei Übergabe des Reinigungsgutes auf Besonderheiten hinzuweisen, die bei der Reinigung zu beachten sind (z.B. Flecken, Schäden).Der Kunden wird vor Beginn einer Reinigung zu beachtende Herstellerangaben vorlegen, insbesondere auf etwaige Reinigungs- und Pflegeanleitungen hinweisen.

5. Rückgabe

Wurde ein Textil beim Anbieter zur Behandlung abgegeben, erfolgt die Rückgabe nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung. Wer eine Auftragsbestätigung vorlegt, gilt als empfangsberechtigt. Kann eine Auftragsbestätigung nicht vorgelegt werden, hat der Kunden seine Berechtigung in geeigneter Form glaubhaft nachzuweisen.

Soll die Aushändigung in den Räumen des Kunden erfolgen, erfolgt die Rückgabe nur gegen eine Bestätigung des Empfangs des Reinigungsguts. Die Abnahme des Reinigungsgutes muss innerhalb von einem Monat nach Leistungserbringung erfolgen und wird von dem Anbieter innerhalb dieser Zeit einmal durch Anlieferung zum vereinbarten Termin angeboten. Die Kosten für eine weitere Anlieferung, die der Anbieter nach fernmündlicher Terminvereinbarung anzubieten versucht, werden gesondert in Rechnung gestellt. Nach Ablauf der Monatsfrist wird eine monatliche Pauschalgebühr für die Lagerung des Reinigungsgutes in Rechnung gestellt. Wird das Reinigungsgut innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung nicht abgenommen, steht dem Anbieter eine Verwertung frei.

6. Liefertermine

Lieferungs- und Bearbeitungstermine werden möglichst eingehalten. Aus einer verspäteten Lieferung bzw. Bearbeitung können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden, es sei denn, ein fester Liefertermin wurde schriftlich als Fixtermin vereinbart. Dies gilt nicht für solche Verspätungen, die von dem Anbieter zu vertreten sind, ohne das es für die Verspätung einen sachlichen Grund gibt.

7. Preise

Es gelten die zum Vertragsschluss gültigen Preise, die der Kunde aus den Preislisten auf der Website, den Aushängen im Geschäftsraum oder aus Flyern des Anbieters entnehmen kann.

Alle in den Preislisten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

Alle in den Preislisten genannten Preise sind unverbindlich und können Abweichungen unterliegen. Im Einzelnen ist der Preis bedingt durch den Grad der Verschmutzung, die Beschaffenheit und Größe des Reinigungsguts und den örtlichen Gegebenheiten beim Kunden.

Die Preise für die Teppichwäsche oder -reinigung ergeben sich aus der Multiplikation des Einheitspreises mit der Teppichoberfläche. Maßgeblich ist die Brutto-Raumfläche bei Teppichreinigungen. Runde Teppiche werden wie rechteckige Teppich abgerechnet.

8. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist soweit nichts anderes vereinbart wurde bei Auslieferung an den Kunden bzw. bei Abholung beim Anbieter sofort fällig und ist bis zu einer Summe von 1.000,00 EUR zzgl MwSt. in bar zu zahlen. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an den Kunden versandt wird, wird mindestens eine Mahngebühr in Höhe von 5 EUR berechnet, sofern der Kunde nicht einen niedrigeren Schaden nachweisen kann.

Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB ist, muss die Zahlung innerhalb von 5 Tage nach Rechnungsstellung erfolgen. Erfolgt keine Zahlung innerhalb von 5 Tage ist der Kunde in Verzug. Es bedarf keiner weiteren Mahnung.

9. Rücktritt

Der Anbieter ist berechtigt vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, wenn es sich ergibt, dass trotz vorheriger fachmännischer Prüfung durch einfache Warenschau der Auftrag aufgrund fehlender Beschaffenheit unausführbar ist. Über die zum Rücktritt führenden Umstände informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich.

Erfolgt ein Rücktritt hat der Kunde Anspruch auf Rückgabe des Reinigungsguts in dem jeweiligen Zustand.

10. Haftung

Unbeschränkte Haftung:
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung:
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass insbesondere bei Wollteppichen, handgeknüpfte Teppichen, Seidenteppichen und Teppichen aus Naturfasern die Gefahr von Farbverblassung bzw. Vergilbung besteht.

11. Transportschäden

Werden Reinigungsprodukte mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamiert der Kunde solche Fehler unverzüglich bei dem Zusteller und nimmt schnellstmöglich unter Vorlage der Quittung oder der Rechnung Kontakt zum Anbieter auf.

Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte keine Konsequenzen. Der Kunde hilft dem Anbieter aber, seine eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

12. Einverständnis

Jeder Kunde erteilt mit Auftragserteilung seine Zustimmung, dass der Anbieter von den gereinigten Flächen bzw. den Reinigungsstücken Fotos anfertigen darf. Die Fotos verwendet der Anbieter zu Werbezwecken unter anderem auf seiner Homepage. Der Anbieter unterlässt die Verwendung der Fotos, wenn der Kunde diesem Einverständnis in Textform widerspricht.

13. Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“).

Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Anbieter und dem Kunden Berlin.